9. Februar 2022

Versicherung im Bauwesen: Gut geschützt, wenn etwas schiefgeht.

Wer Wohneigentum hat, der weiss: Es gibt ständig etwas zu tun. Und immer wieder stehen auch grössere Projekte an – die Küche ist in die Jahre gekommen, die Fassade benötigt einen neuen Anstrich oder der Gartensitzplatz soll vergrössert werden. In diesem Artikel möchten wir uns gerne dem Thema «Bauversicherung» annehmen und haben hierfür einen unserer Versicherungspartner, die Zurich, mit ins Boot geholt. 

Versicherung

Martin Reck ist Diplom-Bauingenieur ETH/ SIA, Expert Underwriter Bauversicherungen und Mitglied der Direktion bei Zurich. Er gibt in folgendem Interview Auskunft, was Wohneigentümer bei Umbauten, Ausbauten und Renovationen aus Versicherungssicht beachten müssen. 

Herr Renk, was kann bei Umbauprojekten schiefgehen?

Bei einem Umbau oder einer Renovation erhofft sich der Bauherr immer eine Verbesserung, so dass er nachher noch mehr Freude an seinem Wohneigentum hat. Doch leider kann es auch vorkommen, dass bei solchen Bauprojekten etwas beschädigt oder gar jemand verletzt wird.

«Leider kann es auch vorkommen, dass bei solchen Bauprojekten etwas beschädigt oder gar jemand verletzt wird.»

Ein typischer Eigenschaden wäre, wenn dem Handwerker die Bohrmaschine auf den Plattenboden fällt und mehrere Fliesen zerschlagen würde oder wenn ein Farbeimer umfällt und das Parkett beschädigen würde. Die häufigsten Umbauschäden sind Wasserschäden, weil etwa eine Leitung nicht korrekt angeschlossen wurde oder ein Handwerker aus Versehen hineingebohrt hat. Nicht immer kann exakt festgestellt werden, welcher Handwerker einen Schaden verursacht hat. Eine Bauwesenversicherung bietet Sicherheit und hilft, unerfreuliche Diskussionen zu vermeiden.

Ausserdem kann es immer wieder zu Schäden bei Dritten kommen, zum Beispiel, weil ein Gerüst umkippt und auf ein Auto prallt, oder wenn bei Dacharbeiten ein Ziegel herunterfällt und einen Spaziergänger am Kopf verletzt. Falls dieser aufgrund des Vorfalls invalid wird, können neben menschlichem Leid auch sehr hohe Folgekosten entstehen. In solchen Situationen greift die Bauherrenhaftpflicht. Wir empfehlen Bauherren, für einen Rundum-Schutz auf beide Versicherungen zu setzen: Haftpflicht und Bauwesenversicherung. 

Versicherung

Ab welcher Umbausumme lohnen sich diese Versicherungen?

Falls ich als Hauseigentümer eine Privathaftpflicht und eine Gebäudeversicherung besitze, bin ich in der Regel ausreichend geschützt: Denn in der Privathaftpflicht ist normalerweise bereits eine Bauherrenhaftpflicht enthalten. Sie zahlt Schäden, die im Zusammenhang mit Bauten bei Dritten entstehen. In der Gebäude-Wasserversicherung ist analog dazu eine Baukasko inkludiert, welche die Eigenschäden bei Bauprojekten übernimmt.

Es ist allerdings wichtig abzuklären, bis zu welcher Bausumme Versicherungsschutz besteht: Bei Zurich sind jeweils Bauprojekte bis 200.000 Schweizer Franken abgesichert. Diese Summe reicht für die meisten Umbauvorhaben aus. Bei anderen Versicherungen können die Beträge niedriger sein. Da könnte es schon einmal passieren, dass bei einem grösseren Bauvorhaben die Projektkosten über der versicherten Summe liegen und deshalb kein Versicherungsschutz besteht. In diesem Fall müsste der Hauseigentümer eine separate Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung abschliessen. 

«Bei Zurich sind jeweils Bauprojekte bis 200.000 Schweizer Franken abgesichert»

Muss ich mich auch bei einer Gartenumgestaltung absichern?

Es ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Denn als Grundstückseigentümer hafte ich unabhängig vom Verschulden. Ein typischer Fall wäre die Sitzplatzvergrösserung bei einem Hanggrundstück. Wenn dabei der Garten des Nachbarn in die Baugrube rutscht, zahlt die Bauherrenhaftpflicht seinen Schaden und die Baukasko meinen Eigenschaden. Beide sind wie erwähnt in der Privathaftpflicht bzw. Gebäudeversicherung enthalten. Das gilt auch für die Umgebungsgestaltung. Nur bei ganz grossen Gartenbauprojekten benötigt der Eigentümer zusätzliche Versicherungen. 

Versicherung – Wasserschaden
Foto: zVg Zurich, Bei Umbauten kann es zu Wasserschäden kommen. Glück im Unglück hat der Bauherr, wenn er sich im Voraus gut abgesichert hat.  

Wie sieht es bei Bauprojekten von Stockwerkeigentümern aus?

Beim Stockwerkeigentum ist die Situation etwas komplizierter, weil es auch gemeinschaftliche Teile gibt, wie Treppenhaus, Heizung, Dach oder Fassade. Wer ein Umbauprojekt in seiner Eigentumswohnung plant, oder als Eigentümergemeinschaft zum Beispiel die Fassade neu streichen lassen will, sollte sich deshalb individuell beraten lassen. 

Unser Partner der Zurich

Onofrio Fellino Dipl. Finanzberater IAF

Onofrio Fellino
Dipl. Finanzberater IAF
Fachmann für Vermögen, Vorsorge
Versicherung und Finanzierung 

«Bei all unseren Umbauprojekten stehen wir unseren Kunden selbstverständlich beratend zur Seite und wissen genau, welche Absicherung benötigt wird.»

Bei all unseren Umbauprojekten stehen wir unseren Kunden selbstverständlich beratend zur Seite und wissen genau, welche Absicherung benötigt wird. Völlig egal, welches Bauprojekt ansteht. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder gar Ladenbau. Wir sind, dank unserer Bauwesen- und Finanz-Experten, bestens gerüstet und wissen, ob eine zusätzliche Versicherung nötig ist. Unser professionelles und erfahrenes Projektmanagement leitet Ihr Bauprojekt von der Planung bis zur Fertigstellung und übernimmt zusammen mit unseren regionalen Partnerfirmen während des gesamten Vorhabens die Verantwortung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen sehr gerne bei Fragen rund um Ihre Immobilie beratend zur Seite!

Jan Winteler - Umbau

Jan Winteler
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Sven Gloor - Umbau

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